Automatisierung
Fernwärmeversorger müssen ihren Kunden bei fernablesbaren Zählern monatliche Abrechnungsinformationen einschließlich Verbrauchsinformationen bereitstellen. Wir zeigen, wie sich die Pflichten von der Jahresabrechnung unterscheiden und wie aus Zählerdaten ein verlässlicher monatlicher Prozess wird.

Die FFVAV regelt Verbrauchserfassung, Abrechnung und Informationen bei der Versorgung mit Fernwärme und Fernkälte. Für den laufenden Betrieb sind drei Aufgaben besonders wichtig: geeignete Messeinrichtungen einsetzen, regelmäßig über den Verbrauch informieren und verständlich abrechnen. Auch öffentlich-rechtlich gestaltete Versorgungsverhältnisse fallen unter die Verordnung. Der Anwendungsbereich steht in § 1 FFVAV.
Nach § 4 FFVAV ist die Abrechnung grundsätzlich mindestens einmal jährlich auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs bereitzustellen. Bei fernablesbaren Messeinrichtungen sind seit dem 1. Januar 2022 monatlich Abrechnungsinformationen einschließlich Verbrauchsinformationen erforderlich. Diese Informationen sind unentgeltlich zu übermitteln und auf Wunsch auch elektronisch bereitzustellen. Die monatliche Information bedeutet nicht automatisch eine monatliche Rechnung.
Messeinrichtungen, die nach dem 5. Oktober 2021 installiert wurden, müssen bereits fernablesbar sein. Ältere, nicht fernablesbare Messeinrichtungen sind bis einschließlich 31. Dezember 2026 nachzurüsten oder auszutauschen. § 3 FFVAV enthält außerdem Anforderungen an Interoperabilität, Datenschutz und Datensicherheit.
Die Pflicht zur monatlichen Information legt keinen bestimmten Funk-Sendezeitpunkt und kein allgemeines technisches Übertragungsintervall fest. Der Versorger muss seinen Datenprozess so organisieren, dass der Verbrauch für den jeweiligen Zeitraum ermittelt werden kann. Häufigere Übertragungen können helfen, Ausfälle früh zu erkennen und Monatsgrenzen zuverlässig abzubilden. Welches Intervall geeignet ist, hängt unter anderem von Zähler, Übertragungsweg und den weiteren Auswertungen ab.
§ 5 FFVAV regelt die Angaben mit der Abrechnung. Dazu zählen insbesondere:
Die geltenden Preise und der tatsächliche Verbrauch.
Angaben zu Energieträgern, Erzeugungstechnologien, Treibhausgasemissionen sowie Steuern und Abgaben.
Eine Grafik zum witterungsbereinigten Verbrauch im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum.
Kontakte zu Einrichtungen, die über Energieeffizienz beraten, sowie Informationen zu anwendbaren Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren.
Ein Vergleich mit einem normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittskunden derselben Nutzerkategorie.
Bei entsprechenden Lieferzusagen Nachweise für erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme über Herkunftsnachweise.
Zusätzlich verlangt § 5 Informationen zum Primärenergiefaktor und zum Anteil erneuerbarer Energien auf der Internetseite und in den Abrechnungen. Diese Angaben zur Abrechnung sollten im Prozess von den monatlichen Informationen nach § 4 getrennt gepflegt werden. So bleiben Monatsmitteilung, Jahresabrechnung und öffentlich zugängliche Netzinformationen konsistent.
Ein einzelner kumulierter Zählerstand sagt noch nicht, wie viel Wärme ein Kunde im betrachteten Monat verbraucht hat. Dafür müssen Zeitraum, Zählerzuordnung, Einheit und die Differenz der passenden Zählerstände zusammenpassen. Ein einfacher Kontrollablauf macht die monatliche Erstellung nachvollziehbar:
Zuordnung prüfen: Welcher Zähler gehört im betrachteten Zeitraum zu welchem Kunden und Vertrag? Zählerwechsel und Überläufe gesondert berücksichtigen.
Messwerte prüfen: Sind Anfangs- und Endwerte zeitlich passend, plausibel und in derselben Einheit? Fehlende Übertragungen von tatsächlichem Nullverbrauch unterscheiden.
Verbrauch ermitteln: Die Differenz der geprüften Zählerstände berechnen und gegebenenfalls Tarifwechsel innerhalb des Zeitraums berücksichtigen.
Vergleich aufbereiten: Vorjahreswerte und Witterung einordnen. Ein Wechsel der Nutzung oder ein unvollständiger Vergleichszeitraum muss erkennbar bleiben.
Bereitstellung kontrollieren: Informationen dem richtigen Empfänger zuordnen, sicher übermitteln und fehlgeschlagene Bereitstellungen bearbeiten.
Vereinfachtes Rechenbeispiel: Steigt der Zählerstand zwischen zwei Monatsgrenzen von 12.480 kWh auf 13.230 kWh, beträgt der Verbrauch 750 kWh. Das Beispiel setzt denselben Zähler, dieselbe Einheit und vollständige Messwerte voraus. Es zeigt die Verbrauchsermittlung und ist keine vollständige Mustermitteilung.
Bei der Automatisierung verursachen meist die Ausnahmefälle den größten Aufwand: Ein Zähler überträgt nicht, ein Zählerwechsel ist falsch zugeordnet oder ein Wert fällt aus dem üblichen Verlauf. Solche Fälle sollten in einer Prüfliste landen und einem Verantwortlichen zugewiesen werden. Originalmesswerte, Korrekturen und Berechnungsschritte bleiben getrennt nachvollziehbar.
Eine Ersatzwertbildung macht aus einer Datenlücke keinen gemessenen Verbrauch. § 3 erlaubt eine Verbrauchsschätzung für die Abrechnung unter bestimmten Voraussetzungen; § 5 verlangt dann eine Erläuterung der Berechnung. Für die monatliche Information nach § 4 ist der tatsächliche Verbrauch die Grundlage. Deshalb darf eine technische Ergänzung fehlender Daten nicht ungeprüft mit einer zulässigen Abrechnung oder Monatsinformation gleichgesetzt werden.
Ein kalter Monat kann mehr Wärmeverbrauch verursachen, ohne dass sich das Nutzungsverhalten geändert hat. Bei einem Vergleich hilft es deshalb, den Einfluss der Außentemperatur zu berücksichtigen. Der Anteil für Trinkwarmwasser kann dagegen weitgehend unabhängig von der Außentemperatur sein. Beide Anteile sollten bei der Modellbildung getrennt betrachtet werden.
In NAO nutzen wir zählerbezogene Modelle, die den Zusammenhang zwischen Außentemperatur und Verbrauch beschreiben. Dabei kommen unter anderem Sigmoid- und Siglinefunktionen zum Einsatz. Die Aussagekraft hängt von der verfügbaren Historie, der Datenqualität und der Stabilität der Nutzung ab. Ein Umbau oder veränderte Betriebszeiten können eine erneute Prüfung des Modells erforderlich machen.

Beispiel einer Vergleichsgrafik aus NAO: Die Balken zeigen die witterungsbereinigten Monatsverbräuche von 2022 und 2023 in kWh. Schraffuren kennzeichnen Ersatzwerte, die von gemessenen Verbräuchen zu unterscheiden sind. Die Abbildung ist ein Ausschnitt und keine vollständige Verbrauchsmitteilung.
Eine verständliche Verbrauchsinformation hilft Kunden, Veränderungen früher zu erkennen. Hinweise sollten klar zwischen einem gemessenen Verbrauch, einem Vergleich und einer technischen Auffälligkeit unterscheiden. Zählerdaten können Anlass für eine Prüfung von Hausstation oder Regelung geben; einen bestimmten Bauteildefekt beweisen sie allein nicht.
NAO verbindet Datenprüfung, Verbrauchsermittlung und die Aufbereitung der Mitteilungen als PDF oder für ein Kundenportal. Mehr dazu finden Sie unter FFVAV-Verbrauchsinformationen automatisieren. Dieselbe Datengrundlage unterstützt auch das Wärmecontrolling und die Prüfung der Fernwärme-Vertragsleistung.
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